1. Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses und des Konzernabschlusses der Hirsch Servo AG zum 30. Juni 2001 mit dem Lagebericht des Vorstandes zur Hirsch Servo AG und zum Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2000/2001.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2001 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000/2001.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000/2001.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2001/2002.