Vorstand und Aufsichtsrat der BHF-Bank AG haben beschlossen, der am 15. November 2001 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der BHF-Bank AG einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der BHF-Bank AG und der in Umwandlung in eine Aktiengesellschaft befindlichen BHF Holding GmbH mit der Bitte um Zustimmung vorzulegen. Dieser Gewinnabführungsvertrag sieht als Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre eine Garantiedividende von 2,75 Euro je Stückaktie oder alternativ eine Barabfindung von 48,00 Euro je Stückaktie vor.
Dem Gewinnabführungsvertrag liegt ein gemeinsamer Bericht der Geschäftsleitungen beider Gesellschaften zugrunde, aus dem sich eine Bewertung der BHF-Bank AG von 47,06 EURO je Stückaktie ergibt. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der BHF-Bank AG entnehmen. In die Bewertung der BHF-Bank AG ist der Wert der Beteiligung an der ebenfalls börsennotierten Deutschen Hypothekenbank eingeflossen. Der Wert der Deutschen Hypothekenbank beträgt lt. dem genannten Bericht 406,65 Euro je Stückaktie dieser Gesellschaft.
Der Gewinnabführungsvertrag wurde von Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH geprüft. Der Prüfer hat die Angemessenheit der Ausgleichszahlung und der Barabfindung bestätigt. Die Tagesordnung zur a.o. Hauptversammlung am 15. November 2001 wird am 5. Oktober 2001 veröffentlicht. Die nach § 293f AktG erforderlichen Dokumente liegen von diesem Datum an in den Geschäftsräumen der beiden Gesellschaften aus und werden den Aktionären in Abschrift auf Anforderung zur Verfügung gestellt.