Der Antrag der Heiler Software AG eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse zu erlassen, wurde am 27. September 2001 vom Landgericht Frankfurt am Main positiv beschieden. Damit ist es der Deutsche Börse AG untersagt, die Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts mit der Aufnahme von Ausschlussregelungen bezüglich der Heiler Software AG vor dem 1. April 2002 in Kraft treten zu lassen. Dies entspricht einer Fristverlängerung von sechs Monaten, konnte man der dpa-Meldung weiter entnehmen.