Die Heiler Software AG deren Aktienkurs unter die Marke von einen Euro sank, hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG beantragt. Ziel sei es der Deutschen Börse zu untersagen, die Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts mit der Aufnahme von Ausschlussregelungen bezüglich der Heiler Software AG vor dem 1. April 2002 in Kraft treten zu lassen. Dies entspricht einer Fristverlängerung von sechs Monaten. Damit wäre bis in die zweite Jahreshälfte 2002 hinein ein Delisting der "Penny Stocks" von Heiler vom Neuen Markt ausgeschlossen.
Bis dahin will Heiler den Umsatz um rund 60 Prozent steigern und die Gewinnzone erreichen. Nachdem Heiler mit der Deutschen Börse keine außergerichtliche Fristverlängerung erreichern konnte, war nach den Worten von Finanzvorstand Wolfgang Köstler der juristische Schritt zur Wahrung der Interesssen der Heiler-Aktionäre geboten.