Die beiden ehemaligen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, wollen gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einlegen. Die beiden Unternehmensgründer seien am Vortag wegen einer falschen Pflichtmitteilung zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 90.945,70 DM zuzüglich Zinsen an einen Kleinanleger verurteilt worden. Dies ging aus einer vwd-Meldung vom Dienstag hervor.
Wie der Meldung weiter zu entnehmen war, habe das Gericht gemäß den Aussagen von Rechtsanwalt Emanuel Beierlein unter anderem Zeugen der Beklagtenseite nicht gehört, die zum Zustandekommen der Pflichtmitteilung aussagen sollten.