TelesensKSCL stoppt Ausschluss vom Neuen Markt
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Eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Bö
Die TelesensKSCL AG hat beim Landgericht Frankfurt in eigener Sache eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erwirkt. Laut einer vwd-Meldung hat das Gericht dem Antrag bereits am Dienstag stattgegeben. Nach dem Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen ist die "Penny-Stock"-Regelung bis zum 1. April 2002 nicht auf TelesensKSCL anzuwenden.