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522770
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Straße, Haus-Nr.:
Postfach 15 ,
76004 Karlsruhe, Deutschland
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0721/813021

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HV-Bericht BID Börseninformationsdienst AG - BID lässt Aktionäre durch Polizei als „Hausf



Am Donnerstag, den 30. August 2001, fand die diesjährige Hauptversammlung der im Freiverkehr Frankfurt und Berlin gehandelten BID Börseninformationsdienst AG mit Sitz in Karlsruhe statt. Im hinteren Teil des Frühstücksraums des Karlsruher Hotels „Rio“ durften die Aktionäre dieses Unternehmens den Ausführungen „ihres“ Vorstands zum vergangenen Geschäftsjahres lauschen – offensichtlich zumindest diejenigen sechs Aktionäre, die den verwaltungsnahen Kreisen genehm erschienen. Volker Deibert als Autor dieses Berichts gehörte nicht dazu.





Von der Hauptversammlung der im Umfeld der BID AG anzusiedelnden DÜBAG (siehe HV-Bericht), die am Vortag stattfand, war kolportiert worden, dass der Zutritt zum Versammlungsraum für eintrittskartenlose HV-Besucher recht kompromisslos abgewehrt wurde. Der Erhalt einer solchen Karte war jedoch wohl nicht alleine an die üblichen Hinterlegungsformalitäten gebunden, da auch bei fristgerechter Beauftragung und Abwicklung der Eintrittskartenbestellung durch verschiedene Banken für einige Aktionäre keine Karte zu erlangen war.





Derartig vorgewarnt begab sich der Autor dieses Berichtes sehr zeitig, nämlich schon um 9 Uhr früh, in den Versammlungsraum, um Fragen der Zutrittsberechtigung im Zweifel gleich mit hinreichend kompetenten Entscheidungsträgern klären zu können.




HV-Teilnahme trotz Eintrittskartenanforderung und Bankbestätigung verweigert





Nachdem die Reinigungsarbeiten der Hotelbediensteten abgeschlossen waren (schließlich werden Frühstücksräume zur Morgenstunde meistens gemäß ihrer Zweckbestimmung genutzt), fand sich auch eine Mitarbeiterin des Unternehmens ein. Diese forderte Eintrittskarte und (!) Personalausweis als Bedingung für ein Bleiberecht im Raum.





Der Autor, dessen Depotbank die ordnungsgemäße Eintrittskartenbestellung auf nochmalige Anfrage telefonisch bestätigt hatte, aber darauf hinwies, dass „seitdem keine Reaktion von Seiten der Gesellschaft“ mehr erfolgt sei, bat in Ermangelung der Eintrittskarte darum, zwecks Klärung auf das Eintreffen des Notars zu warten.





Die Mitarbeiterin schloss umgehend die Schiebetür des Raumes bis auf einen schmalen Spalt – offenbar um den nachfolgenden Strom der Aktionäre besser kontrollieren zu können. Der bald darauf erschienene Notar wurde eingelassen – sogar ohne Eintrittskarte! Nach ausführlicher Erläuterung der Sachlage und Vorlage von Ausweispapieren und diversen Bankbestätigungen durch den Autor und zwei mittlerweile hinzugekommene, ebenfalls eintrittskartenlose Mitaktionäre erklärte sich der Notar für nicht zuständig, da nur der Versammlungsleiter über die Zulassung von Personen zur Versammlung zu befinden habe.





Doch nachdem derselbe in Form des Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Konietzko (wohnhaft in Issum) erschienen war und die drei Aktionäre eine Klärung der Zutrittsberechtigung erbaten (ein Blick in die Anmeldeliste hätte genügt), blieb dieser recht unschlüssig und zurückhaltend, bis Alleinvorstand Karl-Heinz Schönert (wohnhaft in Bischwiller/Frankreich) auf den Plan trat.








Einblick in Anmeldeliste zur Klärung nicht gestattet





Pünktlich um 10 Uhr erhob der Aufsichtsratsvorsitzende das Wort und forderte alle Personen ohne Eintrittskarte barsch auf, den Saal zu verlassen. Die Bitte der Betroffenen, durch einen Blick in die Anmeldeliste jegliche Zweifel über ihre Berechtigung zur Teilnahme an der HV auszuräumen, wurde lautstark mit dem Hinweis übergangen, dass die Liste erst nach Eröffnung der HV zugänglich sei – und auch dann nur für Aktionäre mit Eintrittskarte einzusehen ist.





Aus diesem erlauchten Kreis stammten wohl auch vier Personen im hinteren Teil des Raumes (eine davon Vorstand der DÜBAG). Ein weiterer Aktionär (mit Karte, die ihm nach seinen Worten erst am Vortag der HV per Post zugegangen war) war von Vorstand Schönert überschwenglich begrüßt worden und hatte damit wohl einen anderen Status als der Autor dieses Berichts Volker Deibert, der form- und fristgerecht drei Gegenanträge zur Tagesordnung eingereicht hatte. Die Gegenanträge waren aus bislang nicht näher untersuchten Gründen nicht gemäß § 126 AktG den Aktionären zur Kenntnis gebracht worden.





Ein weiterer Aktionär nahm wohl eine qualitative Mittelstellung ein, denn er hatte an Stelle aller zehn von ihm bestellten Karten nur eine einzige erhalten – ebenfalls erst am Vortag der HV. Dessen Begleitung mußte denn auch – mangels Eintrittskarte – auf strikte Order des Versammlungsleiters umgehend den Raum verlassen.





Die verbleibenden beiden eintrittskartenlosen Aktionäre wiesen auf die Geringfügigkeit ihrer Bitte hin, dem Beginn der Versammlung beiwohnen zu dürfen, um dann ihre Teilnahmeberechtigung durch die Einsichtnahme in die Anmeldeliste durch einen Anwesenden mit Eintrittskarte nachweisen zu können.








Wegen „Hausfriedensbruch“ Polizei alarmiert





Auch die Drohung von Vorstand Schönert, dessen Umgangston sich ebenfalls verschärfte, die Polizei zu alarmieren, und die Ankündigung, die eintrittskartenlosen Aktionäre wegen Hausfriedensbruchs anzuzeigen, verfehlte die erwünschte Wirkung. Der Autor dieses Berichts begrüßte die Hinzuziehung offizieller Organe sogar ausdrücklich. Die Vertreter des Hotels hatten sich zuvor für einen Rauswurf der vermeintlich renitenten Miteigentümer für unzuständig erklärt.





Nach des Vorstands Polizeialarm folgten zehn Minuten Wartezeit, die von den des Hausfriedensbruchs beschuldigten Personen intensiv genutzt wurden, Vorkehrungen für den weiteren Ablauf zu treffen: so wurden Adressen ausgetauscht und vor dem Notar und den weiteren Zeugen höchst vorsorglich diverse Erklärungen abgegeben, z.B. dass man sofort freiwillig den Raum verlassen werde, sofern sich nicht aus der Anmeldeliste ergäbe, dass man zur Teilnahme berechtigt sei. Der dunkelblaue Pappordner mit der Anmeldeliste blieb jedoch verschlossen und von der dienstbeflissenen Mitarbeiterin wohlbewacht.





Die beiden dann eingetroffenen Polizeibeamten (eine Dame und ein Herr) wurden offensichtlich schon auf der Straße von Vorstand und Anzeigenerstatter Schönert abgefangen und mit dessen Rechtsauffassung versorgt. Im Saal angelangt forderten die Beamten die beiden eintrittskartenlosen Aktionäre recht direkt und kurz angebunden auf, den Saal zu verlassen. Im Foyer des Hotels ließen die beiden Aktionäre bereitwillig ihre Personalien aufnehmen und hatten nun Gelegenheit, ihre Erklärungen einer neutralen Partei mitzuteilen.





Aus der zwischenzeitlich begonnenen Hauptversammlung kam der um seine Begleitung und einige tausend Stimmrechte unfreiwillig erleichterte Aktionär hinzu. Er hatte Einblick in die Anmeldeliste genommen und festgestellt, dass beide abgewiesenen Aktionäre in derselben namentlich aufgeführt sind. Der Polizeibeamte eilte mit ins Versammlungslokal, um diese Beobachtung vollumfänglich zu bestätigen.





Nach einer kurzen Einführung durch die beiden erfahrenen HV-Besucher in die üblichen Abläufe und Formalitäten, die im Vorfeld deutscher Hauptversammlungen aufgrund aktienrechtlicher Vorschriften normalerweise stattzufinden pflegen, verließen die Ordnungshüter kopfschüttelnd das Hotel und entschuldigten sich für ihr anfänglich strenges Auftreten. Die abgewiesenen Aktionäre durften zwar auch dann nicht der HV beiwohnen, doch schmerzt dieser Sachverhalt nicht weiter – wurde doch selten in der deutschen HV-Szene eine missachtete Teilnahmeberechtigung derartig offiziell festgestellt.
 



Offene Fragen blieben ohne HV-Teilnahme ungeklärt





Leider konnte der Berichterstatter demnach keine Sachfragen klären, beispielsweise wie viele der 100.000 Aktien der R/CM AG, die die BID AG laut des neunblättrigen Geschäftsberichts „im April 2001 (...) zur Zeichnung aufgelegt (hat)“, zum „Ausgabekurs“ von 40 Euro neue Besitzer gefunden haben.





Eine Aufgliederung der bilanzbestimmenden Posten Beteiligungen (5,5 Mio. DM) und Wertpapiere (3,4 Mio. DM) konnte ebensowenig erfragt werden wie über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 556 TDM, die das Rohergebnis von 639 TDM weitgehend neutralisierten. Immerhin war der Geschäftsbericht auch ohne Vorlage einer Eintrittskarte erhältlich, nachdem die mehrmalige Anforderung desselben bei der Gesellschaft fruchtlos geblieben war.





Auch konnte nichts Näheres über den Kandidaten zur Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Hans Michel aus Knittelsheim in der Pfalz hervorgebracht werden, der bisher außer aktuell als AR-Kandidat bei der DÜBAG jahrelang als Vorstand der TKV Vermögensverwaltungs AG sowie der LVV Landauer Vermögensverwaltungs AG, beide Landau/Pfalz, in einem überschaubaren Kreis von Anlegern von sich reden machte.





Die wesentlichsten Depotpositionen der LVV AG waren zum Zeitpunkt der letzten HV über das Geschäftsjahr 1999, die jedoch ohne Beschlüsse abgebrochen worden war (siehe HV-Bericht LVV Landau), Aktien der New York Broker Deutschland, INCAM und Maier & Partner. Ebenfalls blieb die Frage offen, ob die Abwesenheit des Herrn Michel bei der BID-HV symbolisch für seine Dienstauffassung als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft gelten darf.
 



Fazit





Ein jeder Unternehmensführer trägt für den Stil seines Umgangs mit den Eigentümern des Unternehmens – seien deren Anteile auch vergleichsweise klein – die Verantwortung. Der geneigte Beobachter der Szenerie hätte die Vorgänge um die HV der BID AG wohl eher einer Bananenrepublik zugeordnet als einer im Freiverkehr gehandelten Aktiengesellschaften.





Inwieweit die Selbstdarstellung der BID AG eher in Richtung der ersten oder zweiten Möglichkeit tendiert, möge ein jeder anhand des Internet-Auftritts der Gesellschaft selbst überprüfen. Man beachte die Cartoon-Abteilung „Ingo Index“, doch immerhin: auch der Geschäftsbericht 2000 ist hier zu finden.
 





Kontaktadresse (laut Geschäftsbericht 2000)





BID Börseninformationsdienst AG
Ebertstraße 18 a
76137 Karlsruhe





Postfach 1508
76004 Karlsruhe





Tel.: 0721 / 81 17 74 oder 81 30 21
Fax.: 0721 / 81 55 84





Email: [email protected]
Internet: www.bid-ag.com



Veröffentlichungsdatum: 02.09.2001 - 17:12
Redakteur: vde
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