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Infomatec: Anleger gewinnt Schadenersatzprozess - Der Anleger hatte geltend gemacht, dass er die Akt


Das Landgericht Augsburg hat am Montag die ehemaligen bzw. erneut berufenen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 90.945,70 DM zuzüglich Zinsen (insgesamt ca. 100.000 DM) verurteilt. Das Gericht entsprach damit der Klage eines Anlegers, der für diese Summe Aktien des Unternehmens gekauft hatte und auf Rückabwicklung der Transaktion geklagt hatte. Dem Urteil zufolge müssen beide Beklagte die Papiere des Unternehmens von dem Kläger zurück nehmen.



Der Anleger hatte geltend gemacht, dass er die Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft hatte, in der ein Großauftrag des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Mio. DM berichtet worden war. Tatsächlich hatte der Auftrag allerdings nur einen Umfang von 9,24 Mio DM. Der Anleger hatte neben den einstigen Vorständen auch das Unternehmen selbst auf Schadenersatz verklagt. Diese Verfahren wurde jedoch wegen des laufenden Insolvenzverfahrens von den übrigen abgetrennt, konnte man der vwd-Meldung weiter entnehmen.



 



Veröffentlichungsdatum: 24.09.2001 - 11:13
Redakteur: tba
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