Die Steucon Grundbesitz- und Beteiligungs-AG hat im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung vom 13. Juni 2001 berichtet, dass für das am 27. Dezember 2000 eröffnete Insolvenzverfahren Herr Rechtsanwalt Grönda als Insolvenzverwalter den Auftrag erhalten hat, einen Insolvenzplan zu erstellen. Um die Mittel für die Umsetzung des Insolvenzplanes und zur teilweisen Befriedigung der Gläubigerforderungen zu erhalten, sei ein Vertrag mit der Zechbau Holding GmbH abgeschlossen worden. Nachdem die wesentlichen Bedingungen des Vertrages abgearbeitet waren, habe die Zechbau Holding GmbH die Mittel für den Erwerb der Aktienmehrheit gegeben. Zudem habe die Sparkasse Bremen die für die partielle Bedienung der Gläubigerforderungen notwendigen Mittel bereitgestellt, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung der Steucon Grundbesitz- und Beteiligungs-AG vom Donnerstag.
Wie der Meldung weiter zu entnehmen war, habe die Gläubigerversammlung am 20. September 2001 den vorgelegten Insolvenzplan angenommen. Gleichzeitig habe das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigt. Nach Ablauf der Beschwerdefrist werde das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beschließen. Darüber hinaus sei geplant, noch in diesem Jahr eine Hauptversammlung einzuberufen, die unter anderem Beschlüsse über die Fortführung der Gesellschaft und die Durchführung von Kapitalmaßnahmen fasst.