Charles Vögele: Untersuchung auf Insiderhandel ein
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Es lagen keine strafbaren Handlungen vor
Das Büro für Wirtschaftsdelikte des Verhöramts Schwyz hat die Ermittlungen bezüglich Insiderhandels im Vorfeld der Gewinnwarnung der Charles Vögele Holding AG eingestellt. Wie afx berichtet, sei das Verfahren eingestellt worden, da keine strafbaren Handlungen vorgelegen hätten, zumal nach Rechtssprechung des Bundesgerichts eine Gewinnwarnung keine insiderrelevante Tatsache sei.
Veröffentlichungsdatum:
20.09.2001
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10:24
Redakteur:
tre