Zu dem am 27.08.2001 veröffentlichten Übernahmeangebot der New Media Spark-Holding GmbH an die Aktionäre der Spütz AG sieht sich die Geschäftsstelle der Übernahmekommission zu folgender Stellungnahme veranlasst: Der Übernahmekodex soll ein ausgewogenes und faires Verfahren im Falle einer Unternehmensübernahme sicherstellen und ist dem Schutz der Minderheitsaktionäre verpflichtet. Diesem Zweck dienen vor allem das Gleichbehandlungsgebot und die Anforderungen an richtige und vollständige Information der Anleger.
Das Angebot der New Media Spark Holding GmbH entspricht nicht dem im Oktober 1995 in Kraft getretenen freiwilligen Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen. Dies konnte man einer Pressemitteilung der Spütz AG entnehmen. In der Angebotsunterlage sind Informationspflichten und Bestimmungen des Kodex nicht erfüllt worden. Außerdem wurde nur ein unzulässiges Teilangebot abgegeben.
Die Geschäftsstelle der Übernahmekommission begrüßt in diesem Zusammenhang die Einberufung einer Hauptversammlung und empfiehlt den Aktionären der Spütz AG im Hinblick auf eine umfassende Information mit einer Annahmeentscheidung bis zum Hauptversammlungstermin zu warten, um eine sorgfältige und sachgerechte Abwägung treffen zu können.