Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) hat wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Aktien der WWL Internet AG ein förmliches Verfahren eingeleitet. Der Verdacht beziehe sich auf ungewöhnlich hohe Verkäufe im Vorfeld der Gewinnwarnung des Unternehmens am 23. Januar 2001, hieß es in einer vwd-Meldung. In der Pflichtmitteilung von diesem Tag hatte WWL bekannt gegeben, dass "der Geschäftsverlauf im letzten Quartal 2000 ... nur teilweise unseren Erfahrungen und der allgemeinen Branchenerwartung entsprochen" haben.
Ein früherer Verdacht auf Insiderhandel mit WWL Internet-Aktien vor der Ad-Hoc Publikation vom 26. März 2001 hatte sich einer BAWe-Mitteilung von Anfang April zufolge nicht bestätigt.