Die Ermächtigung vom 23. Juni 2000 zum Erwerb eigener Aktien im Ausmass von höchstens 450.000 Stück eigener Stückaktien mit einem niedrigsten Gegenwert von 1 Euro je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 50 Euro je Aktie wurde widerrufen.
Dem Vorstand wurde die Ermächtigung erteilt, bis zu 650.000 eigene Aktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von 1 Euro je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 50 Euro je Aktie zu erwerben, wobei das Höchstausmass aller gehaltenen Aktien der Gesellschaft einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten darf.
Unmittelbar vor der Durchführung werde das darauf beruhende Rückkaufprogramm, insbesondere dessen Dauer, veröffentlicht, hieß es in einer Meldung des "Amtsblatts der Wiener Zeitung" weiter.