Einer vwd-Meldung war zu entnehmen, dass die "Telebörse-Online" aus gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, dass nach der Foris AG und der Advanced Medien AG nun auch die Abacho AG vor dem Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen die Penny-Stocks-Regelung der Deutschen Börse AG erwirkt habe. Demnach dürfe die Deutsche Börse AG ihre neuen Regeln auf die Abocho AG nicht bereits ab Oktober anwenden. Wie schon Foris und Advanced Medien sei auch Abacho eine Frist von sechs Monaten eingeräumt worden. Weder die Abacho AG noch die Deutsche Börse AG hätten Stellung zu der Einstweiligen Verfügung nehmen wollen, hieß es in der vwd-Meldung weiter.