Kabel New Media: Bundesaufsichtsamt prüft Ad-Hoc M
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Möglicherweise sei die Pflichtmitteilung zu spät h
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) überprüft die Ad-Hoc Meldung der Kabel New Media AG vom Montag wegen eines möglichen Verstoßes der Ad-Hoc-Pflicht. Möglicherweise sei die Pflichtmitteilung zu spät herausgegeben worden, hieß es in einer vwd-Meldung. Peter Kabel sei bereits am 31. August vom Amt des Vorstandsvorsitzenden zurückgetreten. Außerdem sei das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens schon am 1.September eröffnet worden. Die Ad-Hoc Meldung habe Kabel aber erst am 3. September herausgegeben.