Wie es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Montag hieß, klagt Wolfgang Petersen auf Ersatz des ihm und seinen Gesellschaften wegen Vertragsbruchs, Bruchs der durch Advanced abgegebenen Garantie sowie Betrugs entstandenen Schadens. Advanced hätte ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, da sie den zu stellenden Letter of Credit in Höhe von 5 Mio. USD nur in Höhe von 3 Mio. USD gestellt habe. Eine weitere vertraglich vereinbarte Zahlung für Projektentwicklungskosten in Höhe von 1,3 Mio. USD sei nicht beglichen worden, hieß es.
Wie die Advanced bereits berichtete, wurden alle vertraglich vereinbarten Zahlungen geleistet. Lediglich die zusätzliche Absicherung von späteren Zahlungen für Entwicklungs- und Verwaltungskosten durch den Letter of Credit wurde, wie im Zwischenbericht zum 31.03.2001 ebenso berichtet, nicht in Höhe von 5 Mio. USD, sondern lediglich in Höhe von 3 Mio. USD gestellt.
Wolfgang Petersen zog von diesem Letter of Credit im August 2001 die oben genannte Rate für Entwicklungskosten in Höhe von 1,3 Mio. USD. Advanced hat vertragsgemäß nun 180 Tage Zeit, den Letter of Credit Betrag wieder aufzufüllen. Diese von Advanced gewählte Vorgehensweise zur Auffüllung des Betrages stellt nach den bestehenden Verträgen keinen Vertragsbruch dar, konnte man der Meldung weiter entnehmen.