Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Metabox AG wird bis zur Hauptversammlung zurückgestellt. Dies habe der Insolvenzrichter am zuständigen Amtsgericht Hildesheim aufgrund einer gutachterlichen Äußerung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Michael Graaff, mitgeteilt, hieß es in einer vwd-Meldung vom Dienstag.
Wie der Meldung weiter zu entnehmen war, sei die Hauptversammlung sei für Oktober geplant. Grundlage der Entscheidung sei, dass nach der Darlegung der Gesellschaft mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters die Liquidität bis zur geplanten Hauptversammlung sichergestellt sei und somit ein Schaden für die Gläubiger vermieden werden könne.