Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2001 im Konzern trotz des noch anhängigen Rechtsstreits mit dem US-Filmproduzenten Franchise Pictures einen Überschuss von 2,6 Mio. DM erzielt. Dies teilte das Unternehmen per Ad-Hoc Meldung mit. Das Halbjahresergebnis ist geprägt von Sondereffekten aufgrund des Rechtsstreits. Zum einen von Rechtsberatungs- und Prozesskosten in Höhe von 6,3 Mio. DM sowie zum anderen von einem außerordentlichen Ergebnis von 5,6 Mio DM. Dieses ist bedingt durch den Forderungsverzicht eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit in Höhe von bis zu 108 Mio. DM, von denen sich 48,6 Mio. DM im ersten Halbjahr niederschlagen.
Gleichzeitig bildet die Intertainment AG eine Risikovorsorge von 43 Mio. DM um den strittigen überhöhten Budgets Rechnung zu tragen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt minus 1,4 Mio. DM. In diesem Ergebnis ist das außerordentliche Ergebnis nicht berücksichtigt. Der Umsatz lag in den ersten sechs Monaten bei 28,8 Mio. DM. Das EBIT beträgt unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses 1,0 Mio. DM. Das niedrige EBIT ist die Folge des Rechtsstreits, da Intertainment keine Filmlizenzen erworben sondern stattdessen hohe Zinserträge erwirtschaftet hat.
Die Filmrechte Get Carter und Driven, die u.a. Gegenstand des Rechtsstreits sind, werden europaweit erstmals mit Beginn des dritten Quartals durch Warner Brothers ausgewertet. Die Auswertungserlöse stehen nach einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung dem Rechteinhaber zu. Der Finanzmittelbestand zum Halbjahresende belief sich auf 26 Mio. DM. Intertainment verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 160 Mio. DM, konnte man der Meldung weiter entnehmen.