Die Hauptversammlung der IAW vom 17. Juli 2001 habe der vorgeschlagenen Anhebung des Ausgleichs mit einer Mehrheit von mehr als 75 Prozent zugestimmt. Der zusätzlich erforderliche Sonderbeschluß der außenstehenden Aktionäre zur Anhebung des Ausgleichs wurde nach Unternehmensangaben nicht mit der gesetzlich notwendigen Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen der außenstehenden Aktionäre gefaßt.
Die E.ON Energie AG habe mit Schreiben vom 29. August 2001 gegenüber der IAW verbindlich erklärt, die ursprünglich vorgesehene Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch Anhebung der Garantiedividende zugunsten der außenstehenden Aktionäre von derzeit 31,59 Euro je 50,00 DM Nominalbetrag des Grundkapitals auf 37,57 Euro je 50,00 DM Nominalbetrag des Grundkapitals erneut in der Hauptversammlung der künftigen E.ON Bayern AG zur Abstimmung zu stellen und die Zahlung der erhöhten jährlichen Garantiedividende in Höhe von 37,57 Euro je 50,00 DM Nominalbetrag des Grundkapitals bereits für das Geschäftsjahr 2001 freiwillig an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft zu leisten, konnte man der Meldung weiter entnehmen.