Wie es in einer Pressemitteilung hieß, erhalten zudem alle Aktionäre, die auf der Hauptversammlung des Jahres 2000 gegen die Entlastung des Aufsichtsrats gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, von der HBAG eine Sonderzahlung in Höhe von 1 Euro je Aktie.
Im Gegenzug nimmt die SdK ihre Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 1999 zurück, ging aus der Meldung hervor.