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Agiv schließt Vergleich mit SdK - Von den für 1999 gezahlten Aufsichtsratsbezügen
Die Agiv AG hat sich mit der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) auf einen Vergleich über die für 1999 gezahlten Aufsichtsratsbezüge geeinigt. Demnach muss die Agiv Sorge tragen, dass mindestens 4 Mio. DM an gezahlten Bezügen zurückgezahlt werden.

Wie es in einer Pressemitteilung hieß, erhalten zudem alle Aktionäre, die auf der Hauptversammlung des Jahres 2000 gegen die Entlastung des Aufsichtsrats gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, von der HBAG eine Sonderzahlung in Höhe von 1 Euro je Aktie.

Im Gegenzug nimmt die SdK ihre Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 1999 zurück, ging aus der Meldung hervor.



Veröffentlichungsdatum: 06.08.2001 - 10:58
Redakteur: tre
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