Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat eine atomrechtliche Genehmigung für das Interimslager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG erteilt. Laut einer vwd-Meldung sei damit von sofort an die Aufbewahrung von zunächst zwölf Castoren V/19 erlaubt, in denen jeweils 19 Brennelemente aus Block 2 gelagert werden können. Die Genehmigung habe eine Laufzeit mit der Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung. Sie ergänze die baurechtliche Genehmigung, die im Mai 2001 vom Landratsamt Karlsruhe erteilt worden sei.
In einem zweiten Genehmigungsschritt solle die Zahl der Castorbehälter im Interimslager auf 24 erhöht werden. Dann werde auch die Einlagerung des Castor V/52 möglich, in dem dann jeweils 52 Brennelemente aus dem Siedewasserreaktor in Block 1 gelagert werden könnten.