YLine beschuldigt IBM unfairer Geschäftspraktiken! - Im September 1999 haben YLine und IBM einen
Im September 1999 haben YLine und IBM einen 2-Jahresvertrag über die Errichtung von Rechenzentrumsinfrastruktur für Internet Application Services im Rahmen einer Europäischen Partnerschaft vereinbart. Diese Vereinbarung ist wechselseitig exklusiv und war das Hauptelement des Geschäftsmodells von Yline, konnte man einer Meldung des österreichischen "Wirtschaftsblatts" entnehmen.



Im Rahmen der Umsetzung der Partnerschaft habe YLine bisher 48 Mio. Euro in IBM Equipment, Infrastruktur und Mitarbeiter investiert. Zusätzlich wurde YLine von IBM im Mai 2001 aufgefordert ein Master Finance Agreement zu unterfertigen, um die jeweils ausstehenden Zahlungen aus den IBM Verträgen, derzeit rund 14 Mio. Euro, abzusichern. Wesentliche Bestandteile dieses Master Finance Agreements waren die Gewährung von Optionen auf 196.000 YLine Aktien sowie die Gewährung von wichtigen Kontrollrechten, wo z.B. Investitionsentscheidung der YLine von der Zustimmung der IBM abhängig sind.



YLine habe IBM mehrmals aufgefordert, die Bestimmungen des Partnerschaftsvertrages anzuerkennen und die daraus für IBM resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. Bis heute hat IBM wesentliche Vertragsbestimmungen nicht erfüllt, wie z.B. die Einrichtung eines exklusiven Vertriebes für YLine Produkte und Dienstleistungen. YLine ist daher zu der Schlussfolgerung gekommen, dass der Abschluss des Partnerschaftsvertrages lediglich dazu gedient hat, YLine zu Investitionen in IBM Equipment zu veranlassen und so signifikante Umsätze für IBM zu generieren.



Die Nichteinhaltung der Vereinbarung durch IBM habe es YLine nicht ermöglicht, die geplante Amortisation für die Investments in die IBM Partnerschaft zu erzielen. Basierend auf diesen Tatsachen wird YLine keine weiteren Zahlungen mehr an IBM leisten und hat IBM aufgefordert, 42 Mio. Euro an bereits von YLine aufgewendeten Kosten an YLine zu refundieren.



YLine wirft IBM den anhaltenden Bruch von Verträgen, die missbräuchliche Verwendung ihrer marktdominierenden Stellung sowie die Anwendung unfairer Geschäftspraktiken vor. YLine überprüft die Einbringung von diversen Klagen ebenso wie eine Eingabe bei den zuständigen Kartellbehörden in Österreich und Brüssel. Darüber hinaus werden die zuständigen Kapitalmarktbehörden betreffend Überprüfung eingeschaltet.



Veröffentlichungsdatum: 01.08.2001 - 16:10
Redakteur: tba
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