Durch die gesetzliche Änderung im Genehmigungsverfahren für Energieanlagen, die im August 2001 in Kraft getreten ist, werden sich bei der Energiekontor AG Projektrealisierungen, die für das vierte Quartal 2001 vorgesehen waren, nun in das nächste Jahr verschieben. Dies teilte das Unternehmen heute ad-hoc mit.
Diese Projektverschiebungen, die bereits im November durch den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Bodo Wilkens, anlässlich einer Analystenveranstaltung in Frankfurt am Main avisiert worden waren, haben sich nun bestätigt. Die Neuregelungen im Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind für die zukünftigen Windpark-Projekte grundsätzlich vorteilhafter als die bisherigen Regelungen, da das Verfahren berechenbarer und gestraffter wird.
In der Übergangsphase führten sie nach Unternehmensangaben jedoch zu zeitlichen Verschiebungen, die sich auch auf das Erreichen der Umsatz- und Ertragsziele bei der Energiekontor AG für das laufende Geschäftsjahr auswirken werden. Nach gegenwärtigen Berechnungen wird das Umsatzwachstum gegenüber dem Jahre 2000 statt der geplanten 75 Prozent nur noch ca. 30 bis 45 Prozent betragen.
Der Umsatz wird voraussichtlich eine Höhe zwischen 92 Euro und 102 Mio. Euro erreichen. Das Betriebsergebnis (EBIT) wird aufgrund der Projektverschiebungen voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen 8,7 bis 10 Mio. Euro liegen. Die Realisierung der für das Jahr 2002 geplanten Projekte wird durch die gesetzlichen Änderungen nicht negativ beeinflusst, hieß es weiter.