Yline: Handelsgericht erlässt einstweilige Verfügu - Verleugnung der bestehenden Partnerschaft widersag
Am 6. August 2001 wurde vom Wiener Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen IBM erlassen, in welcher IBM aufgefordert wird, die Verleugnung der bestehenden Partnerschaft mit YLine mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.



Wie das "Wirtschafsblatt" heute berichtete, hat IBM wiederholt in Anwesenheit von Finanzanalysten und Journalisten behauptet, es hätte nie eine Partnerschaft mit YLine gegeben und bezeichnete YLine als gewöhnlichen Kunden. Diese Äusserungen seitens IBM hätten einen negativen Einfluss sowohl auf das tägliche Geschäft als auch die Reputation von YLine.



YLine habe eine Schadenersatzklage gegen IBM aufgrund dieser öffentlichen Falschaussagen eingebracht. Darüber hinaus erwäge Yline auch hinsichtlich der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus der Partnerschaftsvereinbarung weitere rechtliche Schritte gegen IBM einzuleiten, konnte man der Meldung weiter entnehmen.

Veröffentlichungsdatum: 08.08.2001 - 14:06
Redakteur: rpu
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