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Infomatec: Schadensersatz für Kleinaktionäre? - Die geprellten Infomatec-Aktionäre haben nach Ansi


Die geprellten Infomatec-Aktionäre haben nach Ansicht von Rechtsanwalt Klaus Rotter nach der Beweisaufnahme gute Chancen auf Schadenersatz. Rotter bestätigte am Mittwoch einen Artikel des Magazins "Focus Money", in dem es heißt, er habe bei dem Augsburger Rechtsprofessor Thomas Möllers ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Aktionäre hoffen lasse, Schadenersatz zu erhalten. Rotter, der insgesamt rund 250 Mandaten im Fall der Infomatec Integrated Information Systems AG mit einer Schadensumme von rund zehn Mio. DM vertritt, erklärte, der Rechtsprofessor beziehe sich auf Paragraph 826 BGB und die bestehende Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.



Demzufolge gebe es zwei Kriterien: erstens die bewusst falsche Auskunft und zweitens die leichtfertige Irreleitung Dritter durch Fehlinformation. Nach Ansicht von Rotter haben die früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele die Schädigung der Anleger billigend in Kauf genommen.



Rotter erhofft sich von einem derzeit laufenden Musterprozess am Landgericht Augsburg, über den am 24. September entschieden werden soll, einen Präzedenzfall zugunsten der Geschädigten. Falls dies gelänge, werde er weitere Prozesse anstreben, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Die Schadensersatzansprüche seiner Mandanten könnten aus den 60 Mio. DM beglichen werden, die bei Harlos und Häfele beschlagnahmt wurden.



Veröffentlichungsdatum: 08.08.2001 - 12:34
Redakteur: tba
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