Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) und die Agiv AG haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um die überhöhte Aufsichtsratsvergütung für 1999 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Die Agiv AG hat sich in dem am 12. Juli 2001 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt unterzeichneten Vergleich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens vier Mio. DM der für 1999 gezahlten, nach Ansicht der SdK weit überhöhten Aufsichtsratsvergütung an die Gesellschaft zurückgezahlt werden.
Soweit die Rückzahlungen bis Ende Juni 2002 hinter dem Betrag von vier Mio. DM zurückbleiben, wird die HBAG der Agiv den Differenzbetrag erstatten. Des weiteren sollen alle Minderheitsaktionäre, die auf der Hauptversammlung des Jahres 2000 gegen die Entlastung des Aufsichtsrates gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, von der HBAG eine Sonderzahlung von einem Euro je Aktie erhalten. Darüber hinaus wird die Agiv sämtliche Kosten des Rechtsstreits mit der SdK übernehmen.
Mit der Vereinbarung wird die von der Schutzgemeinschaft erhobene Feststellungsklage über die Rechtmäßigkeit der Aufsichtsratsbezüge wie auch die daran anknüpfende Klage auf Nichtigkeit der Bilanz des Jahres 1999 beigelegt. Zugleich hat die SdK ihre Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom November 1999 zurückgenommen, mit denen die Veräußerung fast sämtlicher Beteiligungen der Agiv eingeleitet worden war. Nach Angaben der Schutzgemeinschaft sind die Gespräche über die Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung auf Initiative der HBAG aufgenommen worden, die im Mai 2001 die bisher von der BHF-Bank gehaltenen Anteile an der Agiv übernommen hatte.