Der Vorstand der K+S AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Mai 2001 zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen. Dies teilte die K+S AG im Rahmen einer Ad-Hoc Meldung mit. Der Rückkauf über die Börse wird in den kommenden Wochen beginnen. Die Ermächtigung ermöglicht es dem Vorstand, weitere eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 5 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.