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DEAG erwirkt einstweilige Verfügung gegen CTS - Die Deutsche Entertainment AG (DEAG) hat vor
Die Deutsche Entertainment AG (DEAG) hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es der CTS Eventim AG unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 DM untersagt wird, zu behaupten, die DEAG habe CTS Eventim im Zusammenhang mit dem Neuabschluss der Kooperationsvereinbarung vom 27./28. Januar 2000 erpresst oder genötigt. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der DEAG vom Freitag entnehmen.

Der Ad-Hoc Mitteilung war auch zu entnehmen, dass der Vorstand der DEAG wegen der zahlreichen Systemmängel der Euroticket- Software der CTS Eventim AG, Maßnahmen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beschlossen habe. Diese Mängel seien auch der Grund dafür, dass die DEAG den Kooperationsvertrag mit CTS Eventim beendet hat.

Der Vorstand werde die vorbereitete Schadensersatzklage über vorerst 510.000 DM einreichen, nachdem Vergleichsverhandlungen mit CTS Eventim über einen Ersatz von mehreren Schäden gescheitert seien. Die Schäden seien aufgrund von zahlreichen Systemausfällen der CTS-Euroticket-Software in den ersten Monaten des Jahres 2000 bei der DEAG und ihren Tochtergesellschaften Apollo Variete, Wintergarten, Velomax, Concert Concept und Berlin Ticket entstanden, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 06.07.2001 - 10:39
Redakteur: mm
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