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Michael Weinig: Rückabwicklung der Einglieder - In der Hauptversammlung am 18. August 2000 wurde
In der Hauptversammlung am 18. August 2000 wurde unter Punkt 6 der Tagesordnung die Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG gemäß § 320 Abs. 1 AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben mehrere Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Das Landgericht Mosbach hat am 28. Dezember 2000 den Anfechtungsklagen stattgegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Gegen dieses Urteil hat die Michael Weinig AG am 29. Januar 2001 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Ein Termin für eine Verhandlung bei der Berufungsinstanz ist noch nicht anberaumt.

Der Vorstand der Michael Weinig AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 28. Dezember 2000 (Az.: KfH O 56/00) zurückzunehmen. Die Rücknahme ist gegenüber dem zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Schriftsatz vom heutigen Tage erklärt worden. Das Urteil des Landgerichts Mosbach wird somit rechtskräftig. Die Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG wird rückabgewickelt.



Veröffentlichungsdatum: 05.07.2001 - 16:26
Redakteur: tba
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