Die Wella AG hat beschlossen, von der am 22.05.2001 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf von Stamm- bzw.Vorzugsaktien teilweise Gebrauch zu machen. Dies gab Wella im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Dabei können eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals erworben werden. Der Aktienrückkauf wird über die Börse abgewickelt und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklungen durchgeführt werden.
Der Gegenwert je Aktie darf den durchschnittlichen Einheitskurs der Stamm- bzw. Vorzugsaktien der Wella AG an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 5 Prozent über- bzw. unterschreiten.
Veröffentlichungsdatum:
11.07.2001
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08:36
Redakteur:
tba