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M.A.X. will Fristverlängerung - Die M.A.X. Holding AG will sich von der
Die M.A.X. Holding AG will sich von der Hauptversammlung am 28. August die Frist zum Erwerb eigener Aktien verlängern lassen. Dazu soll die von der Hauptversammlung am 29. Juni 2000 erteilte Ermächtigung, die bis zum 28. Dezember 2001 befristet war, durch eine neue ersetzt werden, hieß es in einer vwd-Meldung. Die neue Ermächtigung soll bis zum 27. Februar 2003 gelten und darf insgesamt einen Anteil von zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Erwerbspreis dürfe den Börsenkurs um nicht mehr als fünf Prozent unter- oder überschreiten.

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2001 - 11:38
Redakteur: tba
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