Wie der vwd-Meldung weiter zu entnehmen war, verbiete die Veränderungssperre zunächst alle baulichen Maßnahmen auch auf dem Gelände des EnBW-Kernkraftswerks Philippsburg. Die Sperre sowie ein etwaiger späterer Bebauungsplan hätten nach EnBW-Angaben keine Auswirkung auf das baurechtlich bereits genehmigte Interimslager. Die EnBW Kraftwerke AG sehe in dem Normenkontrollverfahren den richtigen Weg, die Prüfung des Sachverhalts durch eine unabhängige Instanz zu veranlassen.