Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird die Strafanzeige des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) wegen des Verdachts auf verbotenen Insiderhandel mit Aktien der CAA AG in ihre schon länger laufenden CAA-Ermittlungen einbeziehen. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte bereits Anfang Mai auf Grund von Medienberichten über die Vorgänge bei CAA Ermittlungen wegen Insiderhandels "gegen Verantwortliche" des Unternehmen aufgenommen.
Am 15. Mai erstattete die Schutzgemeineinschaft der Kleinakitonäre (SdK) Strafanzeige gegen ehemals Verantwortliche der CAA, insbesondere gegen die inzwischen von ihren Ämtern zurückgetretenen Gründungsvorstände Hans-Peter Schmidt und Gabriele Müller. Die SdK-Anzeige stützt sich auf § 88 Börsengesetz ("Kursbetrug"), § 38 Wertpapierhandelsgesetz (Verbotener Insiderhandel) und § 39 Wertpapierhandelsgesetz (Verstoß gegen die Vorschriften für Ad-Hoc Mitteilungen). Nach Auskunft der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sind bereits Vernehmungen erfolgt.
Veröffentlichungsdatum:
18.07.2001
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16:15
Redakteur:
tba