Das Unternehmen suche nun eine Grundsatzentscheidung, inwieweit die EU-Wettbewerbsbehörde mit einem erneuten Bußgeld in dieser Sache die Grundsätze des Verbots der Doppelbestrafung verletze, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Man sei aus diesem Grund zuversichtlich, dass das Gericht das Bußgeld aufheben oder nachhaltig reduzieren werde. Bis zur endgültigen EuG-Entscheidung wird die Zahlung der Buße gegen Bankgarantie ausgesetzt. Auf Grund des Präzedenzcharakters wird SGL die Frage, inwieweit zusätzliche Rückstellungen erforderlich sind, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung definieren und bekannt geben.