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SGL Carbon will Klage gegen Bußgeld einreich - Die SGL Carbon AG hält das am Mittwoch von de
Die SGL Carbon AG hält das am Mittwoch von der Europäischen Kommission verhängte Bußgeld von 80,2 Mio. Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Graphitelektroden für nicht akzeptabel und wird daher Klage beim Europäischen Gericht (EuG) einreichen. Das Unternehmen machte in einer Mitteilung seine Überzeugung deutlich, wonach seiner Auffassung nach hier Verfahrensfehler sowie eine rechtswidrige Doppelbestrafung vorliegen. Bereits 1999 hatte das US-Department of Justice wegen derselben Sache ein Bußgeld von 145 Mio. USD gegen SGL festgesetzt.

Das Unternehmen suche nun eine Grundsatzentscheidung, inwieweit die EU-Wettbewerbsbehörde mit einem erneuten Bußgeld in dieser Sache die Grundsätze des Verbots der Doppelbestrafung verletze, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Man sei aus diesem Grund zuversichtlich, dass das Gericht das Bußgeld aufheben oder nachhaltig reduzieren werde. Bis zur endgültigen EuG-Entscheidung wird die Zahlung der Buße gegen Bankgarantie ausgesetzt. Auf Grund des Präzedenzcharakters wird SGL die Frage, inwieweit zusätzliche Rückstellungen erforderlich sind, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung definieren und bekannt geben.



Veröffentlichungsdatum: 18.07.2001 - 15:57
Redakteur: tba
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