MLP: Anfechtungsklagen wurden abgewiesen
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Das Unternehmen kann nun die Beschlüsse
Das Landgericht Heidelberg hat die Anfechtungsklage zweier Aktionäre gegen die Beschlüsse der letztjährigen Hauptversammlung der MLP AG abgewiesen. Damit könne die Gesellschaft nun die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und die Übernahme der Tochtergesellschaften durchführen, berichtet vwd. Außerdem werde es dann auch zu einer Angleichung der Aktiengattungen kommen, hieß es weiter.
Veröffentlichungsdatum:
26.06.2001
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16:21
Redakteur:
tre