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Sunburst will an den Geregelten Markt wechseln - Das Amtsgericht Osnabrück wird am 1. Juli 200
Das Amtsgericht Osnabrück wird am 1. Juli 2001 über den Antrag der Sunburst Merchandising AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen. Damit seien sowohl die Bemühungen des Vorstandes als auch des vorläufigen Insolvenzverwalters gescheitert, durch Hereinnahme von neuen Investoren die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wieder herzustellen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung der Sunburst Merchandising AG.

Vor dem Hintergrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe Sunburst bei der Deutschen Börse beantragt, die Zulassung zum Neuen Markt mit Ablauf von Freitag, dem 6. Juli 2001, zu beenden. Die sich aus dem Regelwerk ergebenden Pflichten können unter den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen der Gesellschaft zu erheblichen, außerordentlichen Belastungen führen. Zudem könnten die Einhaltung der dem Emittenten obliegenden Zulassungsfolgepflichten auf Dauer nicht sichergestellt werden. Gleichzeitig sei beantragt worden, die Preisfeststellung im Geregelten Markt von Montag, 9. Juli 2001, an aufzunehmen, hieß es in der Ad-Hoc Mitteilung weiter.

Außerdem war der Meldung zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat der Sunburst Merchandising AG im Zusammenhang mit gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen der Prüfungsarbeiten zum Jahresabschluss 2000 bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück Strafanzeige gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Hero Alting sowie den ehemaligen Finanzvorstand Oliver Butke, wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung erstattet habe.



Veröffentlichungsdatum: 29.06.2001 - 08:06
Redakteur: mm
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