WKN:
800780
ISIN:
Straße, Haus-Nr.:
Torstr. 6-8 ,
10119 Berlin, Deutschland
Telefon:
030/24307-0

Internet: http://www.bkmu.de

IR Ansprechpartner:
Herr Herr Knöffel

HV-Bericht Bank für kleine und mittlere Unternehmen (BkmU) - Pressevertreter erhält Hausverbot





Am 6.12.2001 fand in Berlin die inzwischen vierte Hauptversammlung der Bank für kleine und mittlere Unternehmen AG (BkmU) innerhalb von 12 Monaten statt. Wie nicht anders erwartet, wurde auch diesmal keine Gästekarte für einen Berichterstatter von GSC Research ausgestellt, da dies "ein Aufsichtsratsbeschluss so vorsieht", wie die bisherige Vorstandsvorsitzende Frau Prof. Dr. Kück erläuterte. Auch die Vollmacht eines Aktionärs war im Vorfeld nicht zu bekommen.


Platzverweis für die Presse





Nichtsdestotrotz fand sich Matthias Wahler für GSC Research 90 Minuten vor der Hauptversammlung um 14 Uhr vor dem Albatros-Hotel ein, um vielleicht doch noch Einlass zu erhalten. Doch keiner der herannahenden Aktionäre hatte eine Eintrittskarte übrig, ja einige erklärten sogar, sie hatten nur unter Schwierigkeiten zwei Eintrittskarten für sich und ihre Frau erhalten. Grundsätzlich wollte das Unternehmen nur eine Karte pro Depot ausstellen.





Etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Versammlung kam dann Frau Kück nach draußen und bat den GSC-Vertreter darum, keine Aktionäre mehr anzusprechen und zu gehen. Die Veranstaltung solle im "privaten Rahmen" durchgeführt werden. Den Hinweis, dass es dem grundsätzlichen Wesen einer Aktiengesellschaft widerspreche, eine Hauptversammlung nur im möglichst kleinem privaten Kreis stattfinden zu lassen, ließ Frau Kück nicht gelten.





Kurz vor Beginn der Versammlung um 14 Uhr hatte der Reporter immer noch keine Vollmacht erlangen können und beschloss, nochmals direkt das Hotel zu betreten und um Einlass zu bitten. Vielleicht hatte sich die Meinung ja inzwischen geändert. Dies war aber nicht der Fall, im Gegenteil: Herr Wahler wurde vom Hoteldirektor persönlich Hausverbot erteilt mit der dringlichen Bitte, das Gelände zu verlassen. Der Hinweis an Frau Kück, die Erteilung von Hausverbot für die Presse mache sicher keinen guten Eindruck in der Öffentlichkeit, wurde nur mit den Worten "Das kann ich dann leider auch nicht ändern" kommentiert. Unverrichteter Dinge verließ der Pressevertreter so das Hotel.


Fazit und eigene Meinung





Die BkmU ist eine der kuriosesten Gesellschaften am deutschen Markt. Die strikte Weigerung, Gäste und Presse zur Hauptversammlung zuzulassen, wirkt schon beinahe komisch und verstärkt erst recht den Wunsch, „schon aus Prinzip“ doch daran teilzunehmen. Die von einigen Aktionären vor der Versammlung geäußerte Vermutung, die Gesellschaft wisse schon, warum sie keinen reinlasse, schließlich gebe es genug zu verbergen, kann allerdings so nicht stehen bleiben; eine - wenn auch extreme - Öffentlichkeitsscheu ist noch kein Grund zu einer Verurteilung.





Doch trotzdem drängt sich nicht nur uns die Frage auf, was die BkmU mit dieser Vorgehensweise, die das Unternehmen inzwischen bekannt hat werden lassen, eigentlich bezweckt. Das Gestatten eines Besuchs der ansonsten eigentlich wenig spektakulären Hauptversammlung mit anschließendem ebenso kaum Aufsehen erregendem Bericht durch GSC Research als nur einem unter über 1.000 HV-Berichten im laufenden Jahr würde in der Öffentlichkeit sicher weniger Schaden anrichten als das Signal, das man mit einem Hausverbot für die Presse nach außen setzt.



Veröffentlichungsdatum: 17.12.2001 - 15:18
Redakteur: lst
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz