Wie es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch hieß, wird der Kaufpreis in Aktien der Energiekontor AG aus dem in der Hauptversammlung vom 6. März 2000 genehmigten Kapital I gegen Sacheinlagen erbracht. Das Grundkapital der Energiekontor AG werde somit von 3.770.000 Euro um 127.897 Euro auf 3.897.897 Euro erhöht.
Wie es bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen üblich ist, wird das Bezugsrecht der Aktionäre wird gem. § 186 (3) AktG ausgeschlossen. Die Aktionäre erhalten damit keine Vorkaufsrechte für die neu zu schaffenden Aktien, hieß es weiter.