Nach dem Vertragsentwurf gelte die Verpflichtung der Mainova AG zur Gewinnabführung erstmals für den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres. Unabhängig davon sei die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH dazu verpflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichn, soweit er nicht durch die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wird. Den außenstehenden Aktionären werde für jedes volle Geschäftsjahr ein fester Ausgleich von 9,48 Euro je Stückaktie sowie eine Abfindung von 172 Euro je Stückaktie angeboten. Außerdem sei der Vertrag unbeschadet des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde bis zum 31.12.2006 unkündbar, hieß es in der Ad-Hoc Mitteilung weiter.