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CTS Eventim beharrt auf bisheriger Rechtsposition - Angesichts der einstweiligen Verfügung und de
Angesichts der einstweiligen Verfügung und der Schadenersatzklage der DEAG Deutsche Entertainment AG beharrt der Ticketvermarkter CTS Eventim AG auf seiner bisherigen Rechtsposition. "Wir müssen unsere Vertragsrechte verteidigen", sagte Vorstandsvorsitzender Klaus-Peter Schulenberg. Zudem verwies er auf den Entscheid des Landgerichts Berlin von Ende Mai, dem zufolge die Kündigung des Vertrags durch die DEAG nicht rechtens sei. Allerdings hat die DEAG diesen Entscheid angefochten.

Sowohl die einstweilige Verfügung als auch die Schadenersatzklage seien ihm bislang nur durch die Pflichtmitteilung der DEAG bekannt, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Bislang seien ihm die Unterlagen nicht zugegangen. Der Vorstandsvorsitzende räumte ein, dass es zu Jahresbeginn 2001 Systemstörungen gegeben habe. Jedoch habe die Verfügbarkeit des Systems bei 99 Prozent gelegen. Der Verkauf sei weiter gegangen.



Veröffentlichungsdatum: 06.07.2001 - 12:46
Redakteur: tba
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