Entsprechend dem Hauptversammlungsbeschluss orientiert sich der Erwerbspreis je Aktie am Mittelwert der Schlusskurse der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb. Dieser Erwerbspreis darf den Mittelwert um nicht mehr als zehn Prozent unter- bzw. überschreiten. Der B.U.S-Vorstand hält ein Investment in die eigene Aktie unter Renditegesichtspunkten bei den derzeitigen Börsenkursen der Stamm- und Vorzugsaktien für vorteilhaft.
Die zurückgekauften Aktien werden im Bestand der B.U.S gehalten. Der Vorstand behält sich die Möglichkeit vor, die zurückgekauften Aktien gegebenenfalls auch zum Erwerb von weiteren Beteiligungen einzusetzen. Konkrete Kooperations- und Akquisitionsprojekte werden derzeit geprüft.