Die zum Börsengang angedrohten Klagen gegen die Jack White Produktions AG und ihren Hauptanteilseigner Jack White sind abgewiesen worden. Laut einer vwd-Meldung entschied das Berliner Kammergericht im Verfahren zwischen dem Systracom-Investor Bernd Porsch und Jack White zugunsten des Musikproduzenten.
Hinsichtlich der AG habe Porsch die Berufung zurückgenommen, so dass diese Entscheidungen endgültig seien. Porsch hatte versucht, vor Gericht einen Anspruch auf Aktien aber auch auf bis zu sechs Mio. DM Schadenersatz zu erstreiten.
Veröffentlichungsdatum:
15.06.2001
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14:55
Redakteur:
tba