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Steucon: Insolvenzplanverfahren wird umgesetzt - Voraussetzung für das Insolvenzplanverfahren
Die Steucon Grundbesitz- und Beteiligungs-AG hat am 15. November 2000 berichtet, dass von ihr am gleichen Tag Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Das Insolvenzverfahren ist am 27. Dezember 2000 eröffnet worden, teilte Steucon im Rahmen einer Ad-Hoc Meldung mit. Mit dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Grönda, für die Gesellschaft den rechtlichen Rahmen erhalten, einen Insolvenzplan zu erstellen und der Gesellschaft die Fortsetzung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen.

Voraussetzung für das Insolvenzplanverfahren sei die Zurverfügungstellung neuer Mittel durch einen die Aktienmehrheit an der Gesellschaft übernehmenden Investor. Aus diesen Mitteln erhalten die Gläubiger deutlich verbesserte Quoten auf ihre angemeldeten Forderungen im Gegensatz zur Abwicklung der Gesellschaft. Die Verhandlungen mit der Zech-Gruppe in Bremen sind am heutigen Tag abgeschlossen worden. Sie haben zu Vereinbarungen geführt, nach denen der Investor unter verschiedenen noch abzuarbeitenden Bedingungen bereit ist, den dafür benötigten Betrag zur Verfügung zu stellen.

Inwieweit die Bedingungen erfolgreich umgesetzt werden können, läßt sich nicht sicher beurteilen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen sei es, einen Insolvenzplan zu gestalten, der die Zustimmung der Gläubiger erhält und durch einen Beschluß des Insolvenzgerichtes die Bestätigung des Insolvenzplanes herbeizuführen. Im Nachgang zu dem bestätigten Insolvenzplan und der Erledigung der übrigen Bedingungen wird eine Hauptversammlung einberufen werden, die über die Fortführung der Gesellschaft und Kapitalmaßnahmen beschließt. Sie sei für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.



Veröffentlichungsdatum: 14.06.2001 - 09:11
Redakteur: tba
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