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DEAG erzielt Einigung mit Hegener + Glaser-Aktion& - Auf Vorschlag des Landgericht München I wurde
Auf Vorschlag des Landgericht München I wurde mit den fünf klagenden Aktionären der Hegener + Glaser AG ein Prozessvergleich geschlossenen. Dies gab das Unternehmen im Rahmen einer Ad-Hoc Meldung bekannt. Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat sich demnach als Mehrheitsaktionärin der Hegener + Glaser AG verpflichtet, diesen Aktionären für jede von ihnen im Rahmen des Bezugrechts bei der Kapitalerhöhung zu übernehmende neue Aktie einen Zuschuss von 1 Euro zu leisten, so dass sich für diese Aktionäre nach Zuschuss ein Bezugspreis von 8,70 Euro je Aktie ergibt. Die Zuzahlung erfolgt nur bei Teilnahme an der Kapitalerhöhung. Maximal 62.890 Aktien (insgesamt 640.000) können dabei berechtigt sein.

Außerdem hat sich die DEAG aufgrund des o.a. Prozessvergleichs verpflichtet, ausschließlich den o.g. Aktionären ein sog. Andienungsrecht auf die von ihnen gehaltenen Aktien einzuräumen. Der Kaufpreis für jede berechtigte Aktie, die für das Andienungsrecht erworben wurde, beträgt 13 Euro und wird unter der aufschiebenden Bedingung abgegeben, dass die berechtigten Aktionäre an die DEAG eine Optionsprämie von 0,50 Euro für jede Aktie zahlen. Dieses Andienungsrecht kann nur zwischen dem 1.12.02 und dem 31.1.03 ausgeübt werden.

Die DEAG hatte zum 1.4.00 die profitablen Assets der STELLA AG vom Insolvenzverwalter übernommen und innerhalb von neun Monaten den Turnaround des Musical-Veranstalters geschafft. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet das dann im geregelten Markt notierte Unternehmen bei einem Umsatz von 370 Mio. DM mit einem EBITDA von 28 Mio. DM bzw. einem EBIT von 8,5 Mio. DM.



Veröffentlichungsdatum: 20.06.2001 - 10:00
Redakteur: tba
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