Der Vorstandsvorsitzende der Metabox AG, Stefan Domeyer, hat die Vorwürfe der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) zurückgewiesen. Diese habe die Behauptung aufgestellt, Domeyer habe kurz nach dem Börsengang Aktien verkauft, und damit gegen die Haltverpflichtungen verstossen. Die Behauptung der SdK sei jedoch durch ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber der Deutschen Börse AG widerlegt worden. Außerdem vertrete Herr Domeyer die Auffassung, dass sowohl der Börsenkurs als auch der Ruf des Unternehmens bereits 1999 durch diesen Vorgang schweren und bis heute andauernden Schaden genommen hätten, hieß es in einer vwd-Meldung vom Freitag.
Des Weiteren war der Meldung zu entnehmen, das Management der Metabox AG habe bereits bei den Vorgesprächen zur Börseneinführung den Konsortialbanken sowie dem Zulassungsausschuss vorgeschlagen, für die Dauer von Haltefristen die betreffenden Aktien mit einer getrennten Wertpapier-Kennnummer zu versehen, um dadurch sämtliche Zweifel am korrekten Verhalten von Altaktionären auszuschließen.
Veröffentlichungsdatum:
01.06.2001
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20:03
Redakteur:
gsc