IFCO Systems: Dt. Börse genehmigt Fristverl&a
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IFCO zufolge bedarf es einer erneuten
Die Deutsche Börse AG hat heute einem Antrag der IFCO Systems N.V. auf Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2001 zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2000 stattgegeben. Dies gab IFCO Systems im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. IFCO zufolge bedarf es einer erneuten Fristverlängerung, da die bilanziellen Auswirkungen des geplanten Verkaufs des Geschäftsbereichs Palettenproduktion nach US GAAP- und SEC-Richtlinien nicht rechtzeitig geklärt werden konnten.