Das Landgericht Köln hat mit dem am Freitag verkündeten Urteil seinen Beschluss vom 17. April dieses Jahres korrigiert, wonach die Deutsche Telekom AG dem Telefonanbieter TelDaFax AG unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu ihrem Telefonnetz gewähren musste. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der TelDaFax AG entnehmen. Der von TelDaFax im einstweiligen Rechtsschutz herbeigeführte Beschluss war seitens der Telekom rechtlich angegriffen worden. Daher fand bereits am 10. Mai vor dem Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung statt, vor deren Hintergrund das Gericht nunmehr sein Urteil fällte.
Die Aufhebung des Beschlusses habe TelDaFax nicht völlig unvorbereitet getroffen. Das Unternehmen habe für den Fall des gerichtlichen Unterliegens und der möglichen erneuten Abschaltung durch die Deutsche Telekom bereits Vorsorge getroffen. "Wenn uns die Deutsche Telekom ihr Netz nicht zur Verfügung stellt, dann arbeiten wir künftig als Reseller auf den Netzen unserer Partner", so Bernd Reuss, vorläufiger Insolvenzverwalter der TelDaFax. Entsprechende Verträge seien bereits paraphiert worden, um so dem überwiegenden Teil der Kunden weiterhin einen reibungslosen Service anzubieten zu können.
Veröffentlichungsdatum:
25.05.2001
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13:11
Redakteur:
tba