Herlitz: Widerspruch eines Aktionärs wird &uu
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Ein Aktionär hat gegen die Kapitalmaßna
Ein Aktionär hat gegen die Kapitalmaßnahmen, die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Herlitz AG beschlossenen wurden, Widerspruch eingelegt. Allerdings sei der Widerspruch gegen zwei Tagesordnungspunkte erst nach Beendigung der Hauptversammlung eingegangen. Der Widerspruch werde derzeit von einem Notar überprüft. Mit einem Ergebnis der Überprüfung sei in den nächsten Tagen zu rechnen, hieß es in einer vwd-Meldung vom Dienstag.
Veröffentlichungsdatum:
08.05.2001
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18:33
Redakteur:
mm