Die Fleischfabriken A. Moksel AG und Südfleisch GmbH dürfen in Ostdeutschland keine Schlachthöfe durch ein gemeinsames Tochterunternehmen betreiben. Dieses Urteil fällte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und bestätigte damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes.
Die Behörde hatte in der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Ostfleisch einen Verstoß gegen das Kartellverbot gesehen, hieß es in der vwd-Meldung weiter. Denn der Wettbewerb zwischen den beiden Unternehmen werde auf diese Art eingeschränkt, hatte die Begründung gelautet.
Veröffentlichungsdatum:
08.05.2001
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16:56
Redakteur:
tba