Intershop: Vorwurf des Insiderhandels nicht haltba
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Die Intershop Communications AG sieht der
Die Intershop Communications AG sieht der abschließenden Prüfung wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen die Ad-hoc-Publizität gelassen entgegen. Das Unternehmen gehe davon aus, dass sich die Prüfung nur noch auf "die letzten Tage" vom Monat Dezember beziehe. Eine Veröffentlichung sei jedoch zu dieser Zeit nicht möglich gewesen, da sich die meisten Mitarbeiter im Urlaub befunden hätten. Auch sei der Vorwurf des Insiderhandels nicht haltbar, da der Vorstand auf Grund von Vertragsklauseln keine Aktien hätte verkaufen dürfen, hieß es in einer vwd-Meldung vom Donnerstag.
Veröffentlichungsdatum:
10.05.2001
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17:55
Redakteur:
mm